Motorrad Motorrad Führerscheinklassen „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW „Mittelschwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: max. 35 kW; Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg. Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h; Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³; Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW Dreirädrige Kleinkrafträder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h; Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³; andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW bei Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h; Nutzleistung maximal 4 kW; Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg