Klasse BF17
Fahrzeugart
Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg fahren, die nicht mehr als acht Sitzplätze (zusätzlich zum Fahrersitz) haben. Das Ziehen eines Anhängers ist erlaubt: entweder bis 750 kg oder bis maximal 3.500 kg als Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination. Das Begleitete Fahren ab 17 ermöglicht Jugendlichen, schon ab dem 17. Geburtstag Auto zu fahren – unter Begleitung einer erfahrenen Person. Ziel ist es, früh Fahrerfahrung zu sammeln und sicherer in den Straßenverkehr zu starten.
Überblick
- führen von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe oder
Automatikgetriebe - maximal 8 Sitzplätze + Fahrer
- Anhänger maximal 750 kg
- Fahrzeugkombination (PKW+Anhänger) 3,5t
Ausbildungsvorraussetzung
- Mindestalter: 17 Jahre
- Begleitperson: mind. 30 Jahre, seit 5 Jahren den Führerschein Klasse B ohne Unterbrechung, max. 1 Punkt im Fahreignungsregister, es sind mehr als eine Begleitperson erlaubt
- Klassenkombination mit BF17: B, B78, B197
- Mindestumfang Theoriestunden: 12 Stunden (Grundunterricht) + 2 Stunden (Klassenspezifischer Unterricht) / Bei Vorbesitz einer anderen Klasse: 6 Stunden (Grundunterricht) + 2 Stunden (Klassenspezifischer Unterricht)
- Mindestumfang Sonderfahrten: 12 Stunden, davon 5 Stunden auf Bundes- oder Landesstraßen, 4 Stunden auf Autobahnen und 3 Stunden bei Dämmerung und Dunkelheit
- Übungsfahrten individuell auf den Schüler abgestimmt