Klasse B196

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Klasse B196 (125er Roller)

Fahrzeugart

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer erfolgreichen Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten von jeweils 90min. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse Al. Nach Abschluss der Fahrerschulung kann die entsprechende Erweiterung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.

Besonderheiten

  • Die Berechtigung gilt nur im Inland.
  • Für den praktischen Unterricht wird Motorradhelm, Motorradhandschuhe, Motorradhose und Motorradjacke mit Protektoren, Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz, möglichst ohne Schnürsenkel benötigt.

Ausbildungsvorraussetzung

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Fahrerlaubnis Klasse B seit mind. 5 Jahren
  • Mindestumfang Theoriestunden: 4 Einheiten á 90 Minuten
  • Mindestumfang Praxis: 5 Einheiten á 90 Minuten