Klasse A2

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Klasse A2

Fahrzeugart

„Mittelschwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: max. 35 kW; Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Überblick

  • Mittelschwere Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen)
  • Hubraum: mehr als 50 cm³
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: mehr als 45 km/h
  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung zu Leermasse: höchstens 0,2 kW/kg
  • nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten
    Leistung abgeleitet

Ausbildungsvorraussetzung

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Beinhaltet Klassen A1 und AM
  • Mindestumfang Theoriestunden: 12 Stunden (Grundunterricht) + 4 Stunden (Klassenspezifischer Unterricht) / Bei Vorbesitz einer anderen Klasse: 6 Stunden (Grundunterricht) + 4 Stunden (Klassenspezifischer Unterricht)
  • Mindestumfang Sonderfahrten: 12 Stunden, davon 5 Stunden auf Bundes- oder Landesstraßen, 4 Stunden auf Autobahnen und 3 Stunden bei Dämmerung und Dunkelheit
  • Übungsfahrten individuell auf den Schüler abgestimmt