Klasse A2
Fahrzeugart
„Mittelschwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: max. 35 kW; Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Überblick
- Mittelschwere Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen)
- Hubraum: mehr als 50 cm³
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: mehr als 45 km/h
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung zu Leermasse: höchstens 0,2 kW/kg
- nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten
Leistung abgeleitet
Ausbildungsvorraussetzung
- Mindestalter: 18 Jahre
- Beinhaltet Klassen A1 und AM
- Mindestumfang Theoriestunden: 12 Stunden (Grundunterricht) + 4 Stunden (Klassenspezifischer Unterricht) / Bei Vorbesitz einer anderen Klasse: 6 Stunden (Grundunterricht) + 4 Stunden (Klassenspezifischer Unterricht)
- Mindestumfang Sonderfahrten: 12 Stunden, davon 5 Stunden auf Bundes- oder Landesstraßen, 4 Stunden auf Autobahnen und 3 Stunden bei Dämmerung und Dunkelheit
- Übungsfahrten individuell auf den Schüler abgestimmt