Klasse A1
Fahrzeugart
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Überblick
- Krafträder (Leichtkrafträder) mit bis zu 125 cm³ Hubraum, Nennleistung bis 11 kW und einem Verhältnis Leistung/Leermasse ≤ 0,1 kW/kg.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ Hubraum, Nennleistung bis 15 kW und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Ausbildungsvorraussetzung
- Mindestalter: 16 Jahre
- Beinhaltet Klasse AM
- Mindestumfang Theoriestunden: 12 Stunden (Grundunterricht) + 4 Stunden (Klassenspezifischer Unterricht) / Bei Vorbesitz einer anderen Klasse: 6 Stunden (Grundunterricht) + 4 Stunden (Klassenspezifischer Unterricht)
- Mindestumfang Sonderfahrten: 12 Stunden, davon 5 Stunden auf Bundes- oder Landesstraßen, 4 Stunden auf Autobahnen und 3 Stunden bei Dämmerung und Dunkelheit
- Übungsfahrten individuell auf den Schüler abgestimmt