Klasse A

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Klasse A

Fahrzeugart

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Überblick

  • Schwere Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen)
  • Hubraum: mehr als 50 cm³
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: mehr als 45 km/h
  • keine Leistungsbeschränkung
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Ausbildungsvorraussetzung

  • Mindestalter: 24 Jahre, wenn der Direkteinstieg erfolgt (also ohne Vorbesitz A2)
  • Mindestalter: 20 Jahre, wenn seit mindestens 2 Jahren A2 vorhanden ist (Aufstieg)
  • Mindestalter: 21 Jahre, für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
  • Beinhaltet Klassen A2, A1 und AM
  • Mindestumfang Theoriestunden: 12 Stunden (Grundunterricht) + 4 Stunden (Klassenspezifischer Unterricht) / Bei Vorbesitz einer anderen Klasse: 6 Stunden (Grundunterricht) + 4 Stunden (Klassenspezifischer Unterricht)
  • Mindestumfang Sonderfahrten: 12 Stunden, davon 5 Stunden auf Bundes- oder Landesstraßen, 4 Stunden auf Autobahnen und 3 Stunden bei Dämmerung und Dunkelheit / Bei Vorbesitz der Klasse A1 oder weniger als 2 Jahre im Besitz der Klasse A2 sind es 6 Stunden
  • Übungsfahrten individuell auf den Schüler abgestimmt
  • Ausnahme: Der praktische und theoretische Unterricht entfällt wenn der A2-Führerschein bereits mehr als 2 Jahre im Besitz ist. Wir empfehlen zur Prüfung noch Übungsstunden zu absolvieren