Klasse A1

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Klasse A1

Fahrzeugart

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Überblick

  • Krafträder (Leichtkrafträder) mit bis zu 125 cm³ Hubraum, Nennleistung bis 11 kW und einem Verhältnis Leistung/Leermasse ≤ 0,1 kW/kg.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ Hubraum, Nennleistung bis 15 kW und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.

Ausbildungsvorraussetzung

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Beinhaltet Klasse AM
  • Mindestumfang Theoriestunden: 12 Stunden (Grundunterricht) + 4 Stunden (Klassenspezifischer Unterricht) / Bei Vorbesitz einer anderen Klasse: 6 Stunden (Grundunterricht) + 4 Stunden (Klassenspezifischer Unterricht)
  • Mindestumfang Sonderfahrten: 12 Stunden, davon 5 Stunden auf Bundes- oder Landesstraßen, 4 Stunden auf Autobahnen und 3 Stunden bei Dämmerung und Dunkelheit
  • Übungsfahrten individuell auf den Schüler abgestimmt