Klasse BF17

<- Zur Übersicht

Klasse BF17

Fahrzeugart

Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg fahren, die nicht mehr als acht Sitzplätze (zusätzlich zum Fahrersitz) haben. Das Ziehen eines Anhängers ist erlaubt: entweder bis 750 kg oder bis maximal 3.500 kg als Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination. Das Begleitete Fahren ab 17 ermöglicht Jugendlichen, schon ab dem 17. Geburtstag Auto zu fahren – unter Begleitung einer erfahrenen Person. Ziel ist es, früh Fahrerfahrung zu sammeln und sicherer in den Straßenverkehr zu starten.

Überblick

  • führen von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe oder
    Automatikgetriebe
  • maximal 8 Sitzplätze + Fahrer
  • Anhänger maximal 750 kg
  • Fahrzeugkombination (PKW+Anhänger) 3,5t

Ausbildungsvorraussetzung

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Begleitperson: mind. 30 Jahre, seit 5 Jahren den Führerschein Klasse B ohne Unterbrechung, max. 1 Punkt im Fahreignungsregister, es sind mehr als eine Begleitperson erlaubt
  • Klassenkombination mit BF17: B, B78, B197
  • Mindestumfang Theoriestunden: 12 Stunden (Grundunterricht) + 2 Stunden (Klassenspezifischer Unterricht) / Bei Vorbesitz einer anderen Klasse: 6 Stunden (Grundunterricht) + 2 Stunden (Klassenspezifischer Unterricht)
  • Mindestumfang Sonderfahrten: 12 Stunden, davon 5 Stunden auf Bundes- oder Landesstraßen, 4 Stunden auf Autobahnen und 3 Stunden bei Dämmerung und Dunkelheit
  • Übungsfahrten individuell auf den Schüler abgestimmt